Ihr bewährtes Navision soll bleiben – aber die E-Rechnung muss rein? Geht beides.
Frist im Blick: Für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz endet die Übergangsfrist am 31.12.2026 – ab dann sind E-Rechnungen im B2B Pflicht. Alle Fristen im Überblick →
Sie arbeiten seit Jahren zuverlässig mit Navision 5.0 oder Dynamics NAV 2009? Ihr System läuft stabil, Ihre Prozesse sitzen, Ihre Mitarbeiter kennen jeden Handgriff. Doch die gesetzliche E-Rechnungspflicht stellt Ihren „Oldie" vor ein Problem: Von Haus aus kann er weder XRechnung noch ZUGFeRD – und offizielle Updates gibt es für diese Versionen längst nicht mehr.
Sie haben noch kein neues ERP-System im Haus und möchten auch nicht überstürzt migrieren, nur um eine gesetzliche Anforderung zu erfüllen? Müssen Sie auch nicht. Die üblichen Ratschläge – Komplettumstieg oder teure Migration – sind in Ihrem Fall oft gar nicht nötig.
Wir bringen die E-Rechnungs-Funktion direkt in Ihr bestehendes System. Ihre Rechnungsdaten werden aus Ihrem Navision 5.0 bzw. NAV 2009 heraus in das gesetzlich vorgeschriebene Format gebracht – als XRechnung oder ZUGFeRD, konform zur Norm EN 16931. Ihr gewohnter Ablauf bleibt dabei, wie er ist: Sie fakturieren wie bisher, Ihre E-Rechnung entsteht auf Knopfdruck.
Sie müssen sich dabei auf kein Experiment einlassen: Entsprechende Prozesse laufen bei unseren Kunden bereits produktiv im Tagesgeschäft, auch auf Dynamics NAV 2018 – und genau diese Erfahrung übertragen wir auf Ihre Version. Als NAV-Partner der ersten Stunde kennen wir Navision 5.0 und NAV 2009 noch aus eigener Projektarbeit – inklusive der Eigenheiten, die in keinem Handbuch stehen.
Sie erfüllen die gesetzlichen Fristen der E-Rechnungspflicht, ohne Ihr laufendes System anzufassen. Ihre Nachrüstung ist in Tagen statt Monaten umgesetzt und kostet Sie einen Bruchteil einer Migration. Und Sie gewinnen Zeit: Ihren Umstieg auf Dynamics 365 Business Central planen Sie dann in Ruhe – wann es für Ihr Unternehmen passt, nicht wann der Gesetzgeber es erzwingt.